Und es gibt sie doch, ...
27.11.2012
... die gut bezahlten Jobs in Österreich. Wie man sich auf www.i-job.at/topjobs.php überzeugen kann, sehen bereits immer mehr Firmen die Verpflichtung zur Angabe von Gehältern bei Stellenausschreibungen (gemäß §23 Abs.2 GlBG) als Chance und nicht als notwendiges Übel. Betrachtet man die aktuellen (nicht älter als 14 Tage) 100 besten (bezogen auf Entgelt) online Stellenangebote in Österreich, so findet man kaum Jahresgehälter unter €70.000,-!
Kollektivvertragliche Mindestgehälter vs. Marktkonforme Bezahlung
Vergleicht man die angebotenen Gehälter mit anderen Branchen- und Berufsstatistiken, so liegen viele Angebote höher als erwartet. Andererseits begnügen sich aber auch viele Firmen mit der Angabe des teilweise sehr niedrigen Kollektivvertraglohnes und dem Zusatz "mit Bereitschaft zur Überzahlung". Scheinbar schauen immer mehr Bewerber auf die Gehaltsangaben und sortieren im Vorfeld nach diesem Kriterium aus. Dies scheint auch plausibel, denn wieso sollte man sich bei einer Stelle bewerben, wenn von vornherein klar ist, dass das versprochene Salär zu niedrig ist.
Woher kommt plötzlich das Geld?
Darüber lässt sich nur spekulieren. Scheinbar gilt es zunächst einmal bei Stellenausschreibungen die Aufmerksamkeit so vieler Bewerber wie nur möglich zu erreichen. Und dies funktioniert mit verlockend hohen Gehältern ganz gut. Viele Firmen versuchen nun eine komplett konträre Strategie zur "Kollektivvertrag-Variante" zu wählen. Immer öfter sieht man die Angabe von Gehaltsbereichen, die teilweise eine Spanne mit dem Faktor 2 erreichen. Was aber soll man von Angaben wie "30.000 € - 60.000 € p.a, je nach Qualifikation" halten?
Nicht alle machen mit
Bei einigen Firmen scheint diese neue Entwicklung spurlos vorbei zu gehen. Weiterhin werden dort, selbst hohe leitende Positionen mit geringen Gehältern der Kollektivverträge beworben. Hier wäre es wirklich interessant, bei den zugehörigen Personalabteilungen nachzufragen, inwieweit sich dies auf Anzahl und Qualität der Bewerber auswirkt.
Sinnvoll für die Gleichbehandlung?
Eigentlich sollten die verpflichtenden Entgeltangaben bei Stellenausschreibungen der Gleichbehandlung von Frauen und Männern dienen. Doch davon scheint man mittlerweile weit entfernt zu sein. Unter dem Kollektivvertrag durfte sowieso zu keiner Zeit, weder Mann noch Frau angestellt werden. Also was soll hier die Angabe eines Mindestgehaltes nach Kollektivvertrag bringen? Und bei den interessanten höheren Positionen, lassen sich die Personalabteilungen durch die Angabe von Gehaltsbereichen und dem Zusatz "je nach Qualifikation" sowieso alle Möglichkeiten offen.